nwt nachwuchstanz/bern

bild: cornelia ruch

Nachwuchs- und Talentförderung im Tanz
Der Verein nwt, nachwuchstanz bern, arbeitet im Auftrag des Amtes für Kindergärten Volksschulen und Beratung (AKVB) im Rahmen von REVOS 2020 an der Entwicklung und Umsetzung von “Berner Talent”. Auf dieser Webseite bieten wir grundlegende Informationen über die Talentförderung im Tanz. Aktuelle und weitere Informationen, Materialien, Listen von Förderschulen etc. sind auf der kantonalen Webseite für Berner Talent zu finden: https://bernertalent.ch

Grundlegend gilt es tanzinteressierte Jugendliche im Verfolgen ihrer Interessen und in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten zu unterstützen. Dabei gilt es breite Nachwuchsförderung und Talentförderung zu unterscheiden. Eine Talentkarte ist nicht immer nötig, ermöglicht aber eine bessere Koordination von Schule, Training und Projekten, und sind eine Grundlage für Übertritte an Förderschulen inner- und ausserhalb des Kantons Bern. Bitte beachtet für einen Antrag Berner Talent auch die Kriterien für eure entsprechende Altersgruppe.

Aktuelle Informationen werden auf der Webseite fortlaufend aufgeschaltet.

Generelle Informationen
Talentförderung – Volksschule und Talentkarte im musischen Bereich http://www.be.ch/talentfoerderung, www.bernertalent.ch und Talentförderung im musischen Bereich. Informationen und Beratung via: kunst.bernertalent@be.ch

Die Anmeldung zum Berner Talent erfolgt via die Plattform SwissTalents
Merkblatt Talentförderung Bildungs und Kulturkommission AKVB Kanton Bern

Für die Talentförderung im Schuljahr 2026/27 gilt:

  1. Die Talentkarte muss jedes Jahr beantragt werden und verlängert sich nicht automatisch. Bei Talentkarten Kategorien, für welche eine Audition erforderlich ist, muss diese Audition jährlich absolviert werden (siehe Kriterien)

  2. Wer im Schuljahr 2026/27 neu ein schulisches Talentförderprogramm besuchen will, meldet sich direkt bei der entsprechenden Schule an. Karte Talent Förderschulen. Anmeldetermin: 15. Februar 2026

  3. Den Antrag für eine Talentkarte im musischen Bereich stellen die Schülerinnen und Schüler bis 21. März 2026 mit den nötigen Unterlagen. Die Hauptsitzung des Gremiums findet Mitte April statt. Erstanträge und Anträge für welche keine Audition erforderlich ist, sind auch unter dem Jahr möglich.
    Eingabetermine für 2026 sind: 14 Dezember 25, 21. März 26 (Hauptsitzung), 14. Juni 26, 30. August 26 und 13. Dezember 26.

  4. Wer die Talentkarte im musischen Bereich zum ersten Mal beantragt, registriert sich auf: SwissTalents. Darauf kann auf der Startseite - Tanz - Antrag Talentkarte - ausgewählt werden und der Antrag gestellt werden.

Grundstufe (Kindergarten - 6. Klasse)
Viele Kinder entdecken Tanz in diesem Alter. In manchen Tanzstilen (z.B. Ballett) kann das Training bereits sehr intensiv betrieben werden. In anderen Stilrichtungen geschieht dies später. Bei entsprechender Neigung und Interesse kann sich eine frühe Talentabklärung (TSD Talentscouting Days von Danse Suisse) und ein Anmeldung für eine Talentkarte empfehlen .

Sek 1 (7. - 9. Klasse)
Jugendliche in diesem Alter fassen mögliche Ausbildungen, Studium und berufliche Tätigkeit im Tanz ins Auge und haben Interesse ihr Tanztraining intensiver zu betreiben. Auf der Sek 1 Stufe findet die Talentförderung mehrheitlich im Regelunterricht in der lokalen Schule statt aber auch in regionalen Förderschulen. An einigen Schulen gibt es Verantwortliche für die Talentförderung. Erfahrungen und Angebote in den Bereichen Sport/Tanz/Kunst sind unterschiedlich. Es gilt individuell abzuklären an welchen Schulen die nötige Erfahrung für eine koordinierte Talentförderung im Tanz vorhanden ist. Für individuelle Stundenpläne, Dispensationen oder den Übertritt an eine Förderschule braucht es in der Regel eine Talentkarte.

Sek 2 (Mittelschulen und Ausbildungen)
Auf der Stufe Sek 2 gibt es Mittelschulen und Ausbildungen, die Talentförderung im Regelunterricht anbieten oder mit verlängerter Ausbildungszeit. Es gibt SKS (Sport-Kultur-Studium)Schulen in Biel, wie auch K&S (Kunst und Sport Schulen) siehe auch Förderschulen. Erfahrungen und Angebote in den Bereichen Sport/Tanz/Kunst sind unterschiedlich. Auf dieser Stufe gilt die freie Schulwahl im Kanton Bern. Für individuelle Stundenpläne, Dispensationen oder den Übertritt an eine Förderschule braucht es in der Regel eine Talentkarte. Neben den akademischen Leistungen stellen SKS und K&S Schulen unter Umständen auch höhere Ansprüche als “Berner Talent” für eine Aufnahme (z.B. TSD Audition Einteilung A).